Wer ist der Badman e.V. ?

 Es sind die Begegnungen mit den Menschen, die das Leben lebenswert machen.
Guy de Maupassant (1850 - 1893 )



Vereinssatzung

Badman e. V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein trägt den Namen „Badman e.V.“
2. Der Verein hat seinen Sitz in 74193 Schwaigern-Stetten.
3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr
4. Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der lokalen Musikszene, indem wir für musikalische Acts Auftrittsmöglichkeit bieten. Auf ein bestimmtes Genre sind wir nicht festgelegt. Wir sind offen für Vieles – wenn es zu uns passt. Neben Konzertveranstaltungen ergänzen regelmäßige Partys unser Programm.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person und Körperschaft werden, welches bereit ist, sich positiv für die Belange des Vereins einzubringen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand. Mit der Beitrittserklärung erkennt der Bewerber für den Fall der Aufnahme die Satzung an.

§ 4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung der Aufnahme ist der Vorstand nicht verpflichtet, die Gründe seiner Entscheidung mitzuteilen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss. Sie endet mit dem Tod, durch Austritt, Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss, bei juristischen Personen durch Wegfall ihrer Rechtsfähigkeit. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt ist nur zum Schluss des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.

§ 5 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern wird ein einheitlicher Jahresbeitrag erhoben.
Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.

§ 6 Einkünfte und Ausgaben des Vereins:
a) Beiträge der Mitglieder
b) Einnahmen aus Veranstaltungen
c) Freiwillige Spenden
d) Sonstige Einnahmen

Die Ausgaben des Vereins bestehen aus:
a) Verwaltungsausgaben
b) Ausgaben im Sinne des § 2, Abs. 2
Für besondere Aufwendungen und Anschaffungen sowie Baulichkeiten, die nicht dem laufenden Geschäftsbetrieb und dem Vereinszweck zuzuordnen sind, ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen.

§ 7 Organe des Vereins
a) der Vorstand und
b) die Mitgliederversammlung

§ 8 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus: a) dem 1. Vorsitzenden b) dem 2. Vorsitzenden c) dem Schatzmeister
d) dem Schriftführer

Der Vorstand wird unterstützt vom Beirat, bestehend aus allen im Verein als Mitglieder befindlichen Personen, sofern diese nicht schon im Vorstand vertreten sind, sowie dem technischen Ausschuss der sich aus Mitgliedern des Beirats sowie des restlichen Vereins zusammen setzt.

§ 9 Vorstandswahl
Die Wahl des geschäftsführenden Vorstands und des Gesamtvorstands erfolgt auf
2 Jahre in der Mitgliederversammlung. Nach 2 Jahren wird die Hälfte des
Vorstandes im Wechsel (1./2. Vorstand bzw. Schatzmeister/Schriftführer) neu gewählt Jedes Vorstandsmitglied bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so ist der Gesamtvorstand berechtigt, ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer zu wählen.

§ 10 Befugnisse des Vorstandes
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte von mehr als 1.000 Euro bedürfen der Genehmigung des Vorstands, von über 5.000 Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

§ 11 Aufgaben des Vorstandes
Dem Vorstand obliegen die Leitung des Vereins und die Führung seiner Geschäfte. In den Wirkungskreis des Vorstands fällt insbesondere:

a) die Beschlussfassung darüber, ob eine außerordentliche Mitgliederversammlung
einzuberufen ist
b) die Vorbereitung und die Einberufung einer Mitgliederversammlung und die
Aufstellung einer Tagesordnung
c) die Erstellung des Jahresberichts
d) die Prüfung des Rechtsbestandes der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie
die Ausführung der Beschlüsse
e) die Übermittlung eines satzungsändernden Beschlusses an das zuständige Finanzamt
und Amtsgericht
f) die Buchführung und die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Vereinsvermögens
g) die Aufnahme sowie der Ausschluss von Mitgliedern

Jedes Mitglied des Vorstandes leitet das ihm zugewiesene Ressort eigenverantwortlich

§ 12 Beschlussfassung des Vorstandes
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder des Vorstands eingeladen und mindestens drei Mitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, seiner Mitglieder anwesend sind. Die Einladungen zu den Vorstandssitzungen erfolgt durch den 1. Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden.

§ 13 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr nach Ende des Geschäftsjahres einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorstand mindestens zwei Wochen vor der Sitzung unter Angabe der Tagesordnung oder durch Einrücken in das Amtsblatt der Stadt Schwaigern. Die Frist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
Auf schriftlichen Antrag von mindestens 1/4 der Mitglieder hat der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Der Antrag ist zu begründen. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, so bestimmt die Mitgliederversammlung den Versammlungsleiter.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.

Die Beschlüsse werden im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

a) Entgegennahme des Jahresberichts des 1. Vorstandes, Entlastung des Vorstandes
b) Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrages durch die einfache Mehrheit
der Anwesenden
c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
d) Beschlussfassung über eine Satzungsänderung und über die Auflösung des Vereins
Zur Änderung der Satzung oder zur Auflösung des Vereins ist jedoch eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Stimmenthaltungen bleiben dabei jeweils außer Betracht.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung und die einzelnen Abstimmungsergebnisse. Bei Satzungsänderungen ist der genaue Wortlaut anzugeben.

§ 14 Projektgruppen
a) der Vorstand kann Projektgruppen per Beschluss ernennen.
b) die Projektgruppen sind dem Vorstand zugeordnet und gemeinnützig tätig.
c) Bei Einrichtung von Projektgruppen ist vom Vorstand die Aufgabenstellung und die Dauer der Einrichtung vorzugeben.


§ 15 Auflösung des Vereins / Vereinsvermögen
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im § 15 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins entscheidet der Vorstand zusammen mit dem Beirat über die Verwendung des Vermögens.



 Informationspflichten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach. 

1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner Vertreter: Badman e.V., Steinmetzstr. 5, 74193 Schwaigern, E-Mail: [email protected] gesetzlich vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB, Herr Günther Feige, Steinmetzstr. 5, 74193 Schwaigern und Frau Carola Will, Sonnenberghöfe 1, 74193 Schwaigern.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten: Badman e.V. 74193 Schwaigern, E-Mail: [email protected]

3. Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (z.B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug, Organisation des Veranstaltungsbetriebes).

4. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Veranstaltungen einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Vereins, in Auftritten des Vereins in Sozialen Medien sowie auf Seiten der Fachverbände veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt. 

5. Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt. Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, besondere Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat.
Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht. 

6. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
• das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
• das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, 
• das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, 
• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, 
• das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO, 
• das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO, 
• das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO 
• das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die 
Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird. 

7. Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben. 


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